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   LSG Baden-Württemberg, 03.01.2007 - L 13 AL 4889/05 W-B   

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https://dejure.org/2007,23098
LSG Baden-Württemberg, 03.01.2007 - L 13 AL 4889/05 W-B (https://dejure.org/2007,23098)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.01.2007 - L 13 AL 4889/05 W-B (https://dejure.org/2007,23098)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - L 13 AL 4889/05 W-B (https://dejure.org/2007,23098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Zurückweisung des Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren - Bestimmung des Streitwerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts nach dem Sachstand und Streitstand im Verfahren vor den Sozialgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwertbestimmung nach § 52 Abs. 1 GKG , wirtschaftliches Interesse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2005 - L 13 AL 219/05
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.01.2007 - L 13 AL 4889/05 W-B
    Abzustellen ist insoweit in der Regel auf das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der erstrebten Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2005 - L 13 AL 219/05 W-A m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2012 - L 11 SB 74/10

    Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im Verfahren zur Feststellung des Grads

    Schließlich geht das mit der Fortsetzungsfeststellungsklage verfolgte Rechtsschutzbegehren über das wirtschaftliche Interesse an den bei einer Vertretung des Herrn J. anfallenden Gebühren hinaus (vgl. dagegen zur Höhe des Streitwerts bei einer entsprechenden Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 2007 - L 13 AL 4889/05 W-B; SG Aachen, Urteil vom 27. November 2009 - S 6 R 217/08, jeweils zitiert nach Juris; von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 13 Rn 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 AL 4947/14
    In einem nur vom Bevollmächtigten gegen seine Zurückweisung im Widerspruchsverfahren geführten Rechtsstreit sind Gebühren nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes (GKG) zu erheben (so auch der 13. Senat des LSG, Beschluss vom 03.01.2007 - L 13 AL 4889/05 W-B - juris).
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